Kosteninformation
Unsere Leistungen für Sie werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, ausgenommen die allgemeine Beratung.
Prozesskosten-/Beratungshilfe
Sollten Sie Gerichts- und Anwaltskosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen können, kann für Sie Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren oder Beratungshilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit beantragt werden. Prozesskostenhilfeanträge erhalten Sie bei uns.